Die Dauer einer Therapie hängt von der Komplexität und der psychischen Belastung ab und variiert je nach Patientin oder Patient. In manchen Fällen ist eine Kurzzeittherapie von 12 bis 24 Sitzungen sinnvoll, in anderen Fällen kann auch eine Langzeittherapie erforderlich sein (maximal 80 Sitzungen). Eine seriöse Einschätzung der Therapiedauer ist meistens erst nach einigen Sitzungen möglich.

Generell steht jeder Psychotherapeut unter Schweigepflicht.

Diese bezieht sich nicht nur auf Inhalte aus der Therapie sondern auch auf die bloße Tatsache, dass Sie Patient bei einem Therapeuten ist. Wir sind angehalten, niemandem Angaben über Sie zu machen, nicht einmal Ihren Familienangehörigen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie uns von dieser Schweigepflicht für bestimmte Zwecke befreien. Dies muss dann schriftlich geschehen und von Ihnen unterschrieben werden.

Nein, eine Überweisung ist nicht nötig.

Das Versichertenkärtchen (elektronische Gesundheitskarte) bei gesetzlicher Versicherung bzw. die Daten Ihrer privaten Versicherung bei Privatversicherten (Name und Anschrift der privaten Krankenversicherung).

In der Regel dauert der erste Termin 50 Minuten Gesprächszeit + ca. 20-30 Minuten Zeit zur Bearbeitung diagnostischer Fragebögen. Diese können jedoch auch von zu Hause aus bearbeitet werden.

Wenn Sie eine Einzelsitzung bis zu zwei Werktage VOR dem geplanten Termin schriftlich per Email an absagen, gilt der Termin als storniert und Sie können gerne einen neuen Termin vereinbaren.
Bei der Absage einer Einzelsitzung innerhalb von zwei Werktagen vor dem Termin oder einer unentschuldigten Absage wird ein sogenanntes Ausfallhonorar erhoben, welches den Verdienstausfall der Therapeutin ersetzt. Die Höhe des Ausfallhonorars beträgt i.d.R. 102,57 € (orientierend am Stundensatz für Psychotherapie) und wird weder von den gesetzlichen, noch von den privaten Krankenkassen erstattet.
In beidseitigem Interesse empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Stornierungswunsch rechtzeitig mitzuteilen.